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Ablauf der Hinterlegung von Wertpapieren

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAdrian Zwettlerecolex 2024/275ecolex 2024, 500 Heft 6 v. 25.6.2024

Bei der gerichtlichen Hinterlegung von Wertpapieren muss der Beschluss über die Einrichtung gerichtsmäßiger Depotkonten dem Annahmebeschluss vorausgehen. Nach der Übertragung auf die gerichtsmäßigen Depotkonten kann dann der Annahmebeschluss erfolgen.

12 R 11/23k

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