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Rücktritt vom Maklervertrag nach dem FAGG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturKatharina Pötzecolex 2024/276ecolex 2024, 500 Heft 6 v. 25.6.2024

1. Der Unternehmer hat den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars über das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG zu informieren. Diesen Anforderungen wird nicht entsprochen, wenn dem Verbraucher ein unleserliches Formular übermittelt wird, da der Verbraucher dieses nicht verwenden kann.

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