1. Der Unternehmer hat den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars über das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG zu informieren. Diesen Anforderungen wird nicht entsprochen, wenn dem Verbraucher ein unleserliches Formular übermittelt wird, da der Verbraucher dieses nicht verwenden kann.