Whistleblowing spielt insb bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption eine wichtige Rolle. Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Beschuldigten genießt der Whistleblower allerdings aktuell keinen Identitätsschutz nach dem HSchG. Seine Identität ist gegebenenfalls von den Ermittlungsbehörden sogar offenzulegen.
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