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Öffentliche Bekanntmachung des nachträglichen Entzugs der Eigenverwaltung in der Insolvenzdatei

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/180ecolex 2024, 316 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Für § 257 Abs 2 IO reicht aus, dass die öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Eine solche Vorschrift kann auch auf einer Analogie beruhen (§ 7 ABGB). Die Entscheidungen (insb) EvBl 1963/326 und 8 Ob 225/02z, nach denen für § 257 Abs 2 IO die öffentliche Bekanntmachung ausdrücklich vorgeschrieben sein muss, werden abgelehnt.

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