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Zum Recht auf Akteneinsicht (Anspruch auf Aktenkopien)

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/177ecolex 2024, 314 - 315 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Die Entscheidung, ob eine Partei Anspruch auf Akteneinsicht bzw eine Aktenkopie hat (beides wird durch § 219 ZPO - hier iVm § 22 AußStrG - gemeinsam geregelt und unterliegt daher dem gleichen Verfahrensregime), ist keine Entscheidung "über die Sache" iSd § 68 Abs 1 (oder auch § 48 Abs 1) AußStrG. Weil auch keine besondere Vorschrift vorhanden ist, die die Zweiseitigkeit anordnen würde, ist dieses RevRekVerf e contrario § 68 Abs 1 AußStrG einseitig.

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