Zwangsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchung und Sicherstellung, richten sich in der Ermittlungspraxis häufig auch gegen Rechtsanwälte. Ist der Berufsgeheimnisträger der Tat selbst dringend verdächtig, entfällt das Umgehungsverbot. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen des dringenden Tatverdachts, des Umfangs des Umgehungsverbots und der Rechtsschutzmöglichkeiten des der Tat verdächtigen Berufsgeheimnisträgers.