vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht Bleibt jetzt alles anders im Patentrecht?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzMichael Woller, Alexander Pabstecolex 2023/82ecolex 2023, 142 - 146 Heft 2 v. 16.2.2023

Nach jahrelangem politischen und juristischen Ringen - und dem zwischenzeitlichen Ausscheiden Großbritanniens (einem Hauptprotagonisten des Systems) - stehen alle Ampeln auf Grün: Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (auch Einheitspatent oder "EPeW") soll nach einer neuerlichen Verschiebung um drei Monate nun tatsächlich am 1. 6. 2023 in Kraft treten (FN ) - und das Einheitliche Patentgericht ("EPG") zeitgleich seine operative Tätigkeit aufnehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!