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Zur Berichtigung der Parteienbezeichnung bei Wegfall der Anerkennungsgrundlage einer britischen Limited

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturDavid Prasser, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2023/655ecolex 2023, 1050 - 1051 Heft 12 v. 12.12.2023

1. In Fällen, in denen die Anerkennungsgrundlage der Rechtsform einer britischen Limited aufgrund des Brexits wegfällt, ist die betroffene Ges, wenn der Sitz ihrer Verwaltungstätigkeit im Inland liegt, nach österr Gesellschafterstatut als GesbR anzusehen. Hat die betroffene Ges einen Alleingesellschafter, so ist von der Zuordnung an diesen als Einzelunternehmer auszugehen (§ 142 UGB analog) (RS0134015).

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