1. Die Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nach dem MPG 1996 bezwecken insb den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Patienten vor Gefahren durch Medizinprodukte. Bei verursachten Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflichten entstehen, kommt daher eine Haftung des Bundes nach dem AHG in Betracht.

