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Wesentliche Klarstellungen zum Begriff des Personenbezugs durch das EuG

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJanos Böszörmenyiecolex 2023/392ecolex 2023, 628 - 629 Heft 7 v. 12.7.2023

Der Europäische Datenschutzbeauftragte gab dem Begriff "personenbezogene Daten" eine beinahe schrankenlose Bedeutung. Maßgeblich für diese uferlose Auslegung waren insb (verfehlte) Interpretationen der Urteile des EuGH in den Rs Breyer und Nowak. In seinem Urteil v 26. 4. 2023, T-557/20 zeigt das EuG methodisch einwandfrei, dass dem Begriff "personenbezogene Daten" trotz gebotener weiter Auslegung durch die genannten Urteile des EuGH klare Grenzen gesetzt sind.

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