Das im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland verhängte Bereitstellungsverbot verbietet das unmittelbare oder mittelbare Zurverfügungstellen von Geldern bzw wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte oder mit diesen in Verbindung stehenden Personen. Die zur Einhaltung des Verbots notwendige sanktionsrechtliche Prüfung stellt heimische Unternehmen vor große Herausforderungen. Unklar sind sowohl der erforderliche Prüfungsumfang bzw -aufwand als auch die Frage, wie sanktionsrechtliche Prüfungen in der Praxis durchgeführt werden können.