vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Datenschutzbehörde im Niemandsland zwischen Inquisitor und Entscheidungsorgan - Selbstbezichtigungsverbot im Fokus

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzChristian Piskaecolex 2023/388ecolex 2023, 614 - 616 Heft 7 v. 12.7.2023

Die Kompetenzen der Datenschutzbehörde ("DSB") waren jahrelang ziemlich überschaubar und geradezu unzureichend. 2018 endete diese Ära - der Grund: Die Erlassung der DSGVO, (FN ) die in Österreich zur vollständigen Reorganisation der DSB führte. So verfügt sie seitdem ua über die Befugnis, Geldbußen gegen Unternehmen respektive natürliche Personen in zweistelliger Millionenhöhe zu verhängen. Dabei erfolgt die Feststellung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vorliegt, unter dem Regime des AVG sowie des VStG. Dadurch unterliegt das Verfahren vor der DSB - mit Ausnahme ihrer unabhängigen Stellung - keinen besonderen Verfahrensgarantien, wie Unmittelbarkeit oder Trennung zwischen Ankläger und Urteiler. Sollte bspw ein Unternehmen in einem individuellen Beschwerdeverfahren belangt werden, trifft dies eine umfassende strafbewehrte Auskunftspflicht, die sich aus der unmittelbar anzuwendenden DSGVO ergibt und keine Berufung auf das Selbstbezichtigungsverbot erlaubt. Im - ebenfalls von der DSB zu führenden - anschließenden Verwaltungsstrafverfahren können die im Beschwerdeverfahren gewonnenen Ergebnisse schrankenlos verwendet werden, was zu einer Verletzung des Selbstbezichtigungsverbots führt und dieses im Endeffekt ausschalten könnte. (FN ), (FN )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!