Bei grenzüberschreitender Beschäftigung liegt keine Beschäftigung in mehreren MS iSd Insolvenz-RL vor, wenn der AN nach dem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit überwiegend aus der Ferne in einem anderen MS als dem Sitzstaat seines AG ausübt.
8 Ob S 1/23i
Bei grenzüberschreitender Beschäftigung liegt keine Beschäftigung in mehreren MS iSd Insolvenz-RL vor, wenn der AN nach dem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit überwiegend aus der Ferne in einem anderen MS als dem Sitzstaat seines AG ausübt.
8 Ob S 1/23i