Die Bestimmungen über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit sind auf Teilzeitverhältnisse für die Bezahlung des Zuschlags gem § 19d AZG nicht sinngemäß anzuwenden.
8 Ob A 8/22t
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Die Bestimmungen über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit sind auf Teilzeitverhältnisse für die Bezahlung des Zuschlags gem § 19d AZG nicht sinngemäß anzuwenden.
8 Ob A 8/22t
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