Ist das Wählerverzeichnis unvollständig und könnte dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden, liegt ein Anfechtungsgrund vor. Welchen Einfluss die Nichtaufnahme von Personen hat, die im Wählerverzeichnis unberücksichtigt blieben, weil ihre Arbeitsverträge erst rückwirkend ausgestellt wurden, bleibt offen.
8 Ob A 12/23g