Die Aufnahme eines Gesprächs ohne Wissen der Beteiligten durch eine Vertrauensperson begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
8 Ob A 18/23i
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Die Aufnahme eines Gesprächs ohne Wissen der Beteiligten durch eine Vertrauensperson begründet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
8 Ob A 18/23i
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