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Verfehlte Entscheidungsform (Urteil statt Beschluss) - welche Rechtsmittelfrist?

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/363ecolex 2023, 582 - 583 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Nach der - der sogenannten objektiven Theorie folgenden - stRsp ist für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene Form der Entscheidung maßgebend. Demgemäß bestimmt sich auch die Anfechtbarkeit eines Beschlusses nach der gesetzlich vorgesehenen - also objektiv richtigen - Entscheidungsform.

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