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Immaterieller Schadenersatz bei Datenschutzverstößen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNina-Maria Hafner-Thomicecolex 2023/361ecolex 2023, 580 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Werden Daten zu Parteiaffinitäten ohne Zustimmung einer betroffenen Person verarbeitet und empfindet sie dabei (vorübergehende) Gefühle des Ärgers, des Vertrauensverlusts und der Bloßstellung, so ist Art 82 DSGVO zunächst so zu verstehen, dass der bloße Verstoß gegen Datenschutzrecht nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

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