1. Der Rechtsanwalt verliert den gesamten Honoraranspruch, wenn die unvollständige oder fehlerhafte Ausführung seines Auftrags (hier: Prozessverlust wegen nicht gehöriger Fortsetzung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt) auch den zuvor fehlerfrei vorgenommenen Teil der Ausführung wertlos macht. Wurde das Honorar bereits im Voraus bezahlt, steht dem Mandanten ein schadenersatzrechtlicher Anspruch auf Rückforderung des Honorars zu.