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Kein Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers bei verneintem Verbesserungsinteresse

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2023/346ecolex 2023, 573 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Dem Werkbesteller steht bis zur völligen Erfüllung der Verbindlichkeit des Werkunternehmers, also bis zur vollständigen Verbesserung bestehender Mängel, grundsätzlich das die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags (§ 1052 ABGB) begründende Leistungsverweigerungsrecht zu.

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