In der EAS-Auskunft 3440 vom 4. 11. 2022 hatte sich das BMF mit dem Zuzug einer natürlichen Person aus Großbritannien und der anschließenden Veräußerung von zwei in Großbritannien belegenen Liegenschaften zu beschäftigen. Das BMF kam zum Ergebnis, dass ein Step-up beim Zuzug nicht möglich ist. In diesem Beitrag werden die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten für einen Step-up erläutert, und es wird untersucht, ob eine dieser Möglichkeiten auf den Zuzug mit im Privatvermögen gehaltenen Liegenschaften anwendbar ist. (FN )