Werden unterschiedliche Jahresarbeitszeiten durch Unterschiede im Gehalt ausgeglichen, ist das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen nicht verletzt.
9 Ob A 5/23k
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Werden unterschiedliche Jahresarbeitszeiten durch Unterschiede im Gehalt ausgeglichen, ist das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen nicht verletzt.
9 Ob A 5/23k
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