"Gut Ding braucht Weile". Die Erarbeitung des - im Regierungsprogramm vorgesehenen - Gesetzesentwurfes für eine start-up- und investorenfreundliche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft - die FlexCo - hat nicht nur für heiße Diskussionen in einer vorbereitenden Arbeitsgruppe im BMJ geführt, sondern ein Ergebnis zustande gebracht, das weit weniger praxisfreundlich ist, als es möglich gewesen wäre. Allerdings ist die neue Rechtsform auch von Erleichterungen bei Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Nachstehend eine Erstinformation zum Begutachtungsentwurf. (FN )