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Vollstreckbarkeit einer Unterlassungsanordnung nach nationalem Recht befreit nicht von der Nachweispflicht nach Art 7 EuKoPfVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/309ecolex 2023, 495 - 496 Heft 6 v. 15.6.2023

Art 7 Abs 2 EUKoPfVO ist wie folgt auszulegen: Eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Schuldner für den Fall der künftigen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsanordnung zur Zahlung eines Zwangsgelds verurteilt wird und mit der folglich die Höhe dieses Zwangsgelds nicht endgültig festgesetzt wird, stellt keine gerichtliche Entscheidung, mit der der Schuldner aufgefordert wird, die Forderung des Gläubigers zu erfüllen, iS dieser Bestimmung dar.

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