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Krankenversicherungsvertrag: Vertragsänderung nach § 178f VersVG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturArlinda Berishaecolex 2023/303ecolex 2023, 491 - 492 Heft 6 v. 15.6.2023

1. Nach § 178f VersVG sind Prämien- und Leistungsanpassungen in Krankenversicherungsverträgen nur in dem taxativ vorgegebenen Rahmen zulässig. Art 18 Abs 1 AVB entspricht im hier interessierenden Umfang § 178f Abs 2 VersVG und ist insoweit wirksam vereinbart.

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