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Zur Präklusionswirkung von Einwendungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/291ecolex 2023, 486 Heft 6 v. 15.6.2023

Verstöße gegen die gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften müssen gem § 16 Abs 8 MRG innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden, widrigenfalls Präklusion eintritt. Dies umfasst auch die Heranziehung einer falschen Kategorie der Wohnung. Zivilrechtlich gänzlich unwirksame Vereinbarungen werden durch die Präklusionsregelung von § 16 Abs 8 MRG aber nicht saniert.

6 Ob 240/22w

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