Eine unmittelbare Zuleitung iSd § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB erfordert, dass sie durch eine "Veranstaltung" bewirkt wird, die für eine Einwirkung gerade in Richtung auf das Nachbargrundstück hin ursächlich ist. Sie liegt demnach nur dann vor, wenn eine Einwirkung auf das Nachbargrundstück durch eine Veränderung der natürlichen Gegebenheiten veranlasst wird.
1 Ob 245/22v