Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform mit eigenen Verkaufsangeboten und einem Online-Marktplatz für Angebote Dritter benutzt eine Marke selbst, wenn ein Dritter mit dieser Marke gekennzeichnete Ware auf dem Marktplatz anbietet, sofern der Verkehr eine Verbindung zwischen den Dienstleistungen des Plattformbetreibers und der fraglichen Marke herstellt. Dies ist insb der Fall, wenn der Verkehr den Eindruck haben könnte, dass der Betreiber die gekennzeichneten Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbst vertreibt. Dafür ist relevant, dass der Betreiber die Angebote einheitlich präsentiert, er bei allen Anzeigen sein eigenes Logo als renommierter Vertreiber anzeigt und er Drittanbietern im Rahmen des Vertriebs zusätzliche Dienstleistungen anbietet, zB Lagerung und Versand der Waren.