Das Merkmal der Farbe kann bei der Beurteilung, ob ein unterschiedlicher Gesamteindruck vorliegt, nur dann herangezogen werden, wenn die Wiedergabe des Gemeinschaftsgeschmacksmusters (in der Folge: GGM) als farbige Wiedergabe erkennbar ist. Erscheinungsmerkmale, die in der Wiedergabe nicht zweifelsfrei erkennbar sind, können zur Abgrenzung nicht herangezogen werden.
4 Ob 193/22v