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Zum Vorsatz bei der absichtlichen Gläubigerbenachteiligung durch den Schuldner gem § 28 Z 1 IO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/130ecolex 2023, 212 - 213 Heft 3 v. 14.3.2023

In Benachteiligungsabsicht handelt der Schuldner, wenn er weiß und will, dass durch seine Rechtshandlungen Gläubiger benachteiligt werden; sein Wille muss zumindest in der Form des dolus eventualis auf die Herbeiführung dieses Erfolgs gerichtet sein, wenn er auch nicht der einzige Beweggrund sein muss.

17 Ob 13/22v

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