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Zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsarbeiten zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Baulichkeit und zur Senkung des Energieverbrauchs

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/121ecolex 2023, 205 Heft 3 v. 14.3.2023

1. Die Qualifikation als Erhaltungsarbeit iSv § 3 Abs 2 Z 1 MRG bzw § 14 Abs 2 Z 1 WGG setzt einen Mangel voraus. Diese Voraussetzung gibt es bei § 3 Abs 2 Z 5 MRG bzw § 14a Abs 2 Z 5 WGG nicht, dort handelt es sich um "fiktive" Erhaltungsarbeiten. Bei § 3 Abs 2 Z 5 MRG bzw § 14a Abs 2 Z 5 WGG bedarf es einer Prüfung, ob die für die Maßnahme erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen.

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