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Prüf- und Beratungspflicht zu den Erfolgsaussichten trifft auch den Verfahrenshelfer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvosevicecolex 2023/10ecolex 2023, 32 Heft 1 v. 19.1.2023

1. Den Rechtsanwalt trifft die Pflicht, den Mandanten bei beabsichtigter Klagsführung klar und deutlich zu belehren, wenn die Prozessführung nach dem Wortlaut des Gesetzes oder nach stRsp aussichtslos erscheint. Es gilt der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB.

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