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Zu den Verkehrssicherungspflichten wegen Gefahrenquellen bei allgemeinen Teilen der Liegenschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/9ecolex 2023, 31 - 32 Heft 1 v. 19.1.2023

1. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 1096 ABGB umfasst auch allgemeine Teile der Liegenschaft, die der Mieter nach Vertrag oder Verkehrsübung benützen darf. Nach § 1096 ABGB trifft den Vermieter die Nebenpflicht, für die gefahrlose Benützung dieser Teile Sorge zu tragen.

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