vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungen an Dritte aus freiem Ermessen der Gesellschaft

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Arno Zimmermannecolex 2022/643ecolex 2022, 987 - 989 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Leistungen an Dritte sind einem Gesellschafter zuzurechnen, wenn die Leistung an den Dritten zugleich eine Leistung an den Gesellschafter darstellt oder der Dritte eine Stellung einnimmt, die jener eines Gesellschafters gleichkommt. Jedenfalls darunter fallen Leistungen an Dritte, die vom wirtschaftlichen Ergebnis her gesehen dem Gesellschafter zugute kommen, so etwa auf Veranlassung eines Gesellschafters vorgenommene Zuwendungen der GmbH an einen dem Gesellschafter nahestehenden Dritten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!