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Widerspruch nach § 21 Abs 2 GmbHG; Kollusion

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2022/642ecolex 2022, 987 Heft 12 v. 13.12.2022

Der Widerspruch nach § 21 Abs 2 GmbHG betrifft lediglich das Innenverhältnis der GmbH. Wie sich im Umkehrschluss aus § 20 Abs 2 GmbHG ergibt, hat der interne Widerspruch keine Konsequenzen im Außenverhältnis. Allerdings ist die Auflösungsvereinbarung aufgrund kollusiven Zusammenwirkens der Geschäftsführerin und ihres Ehemanns unwirksam.

6 Ob 33/21b

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