Die Sperre von Kontoguthaben durch Sicherstellungsanordnungen der Staatsanwaltschaft und/oder Beschlagnahme des Gerichts sind in der Praxis ganz wesentliche Opferschutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass Geldmittel aus Straftaten "verschwinden". De lege lata sind die Rechtsgrundlagen hierfür rudimentär. Zudem besteht nur eine überschaubare Anzahl von Judikaten. Die damit verbundenen Rechtsprobleme, insb für das kontoführende Institut, werden hier dogmatisch abgehandelt. (FN )