Dass das Verbraucher(schutz)recht immer wieder und immer häufiger die Quelle wichtiger juristischer Hervorbringungen ist, ist unumstritten. Das liegt nicht nur an dem europäischen Legislativmotor, mit dessen jüngsten innerstaatlichen Umsetzungen sich auch der diesmonatliche .
Der OGH befasste sich nämlich jüngst in 10 Ob 7/22k (FN 1) mit dem (ua auch im RIS so bezeichneten)