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Mittel aus Grundumlage der Wirtschaftskammer: keine staatliche Beihilfe

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/561ecolex 2022, 838 - 839 Heft 10 v. 12.10.2022

Finanzielle Mittel, die Wirtschaftskammerorganisationen als Selbstverwaltungskörper im eigenen Wirkungsbereich von ihren Mitgliedern im Wege der Grundumlage einheben und verwenden, sind nicht als staatliche Beihilfen iSd Art 107 Abs 1 AEUV einzustufen.

Ra 2019/04/0072

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