Privatstiftungen sind regelmäßig sehr stark in das System Familie eingebunden. Es verwundert daher nicht, dass es zwischen Privatstiftungs- und Eherecht zahlreiche Schnittstellen gibt. Viele von diesen sind nach wie vor nicht abschließend gelöst. Die Schnittstellen betreffen vor allem die Themenkreise nacheheliche Vermögensaufteilung und Unterhalt. Während zu letzterem die Praxis auf einige OGH-Entscheidungen zurückgreifen kann, ist dies für die nacheheliche Vermögensaufteilung erst seit der OGH E zu 1 Ob 14/21x der Fall. Dieser Beitrag versucht, einen Überblick über dieses Themengebiet, vor allem aus der Sicht der Praxis, zu geben. (FN )