1. § 934 ABGB ist auch bei Bestandverträgen anzuwenden. Bei Bestandverträgen ist für die Beurteilung eines etwaigen Missverhältnisses der marktübliche Mietzins bzw der angemessene Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 MRG maßgeblich.
1. § 934 ABGB ist auch bei Bestandverträgen anzuwenden. Bei Bestandverträgen ist für die Beurteilung eines etwaigen Missverhältnisses der marktübliche Mietzins bzw der angemessene Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 MRG maßgeblich.