Die Weigerung eines AN, einer Vertragsänderung zuzustimmen, bewirkt keine Anfechtbarkeit der daraufhin erfolgten Änderungskündigung.
9 Ob A 20/22i
Schlagwörter:
Die Weigerung eines AN, einer Vertragsänderung zuzustimmen, bewirkt keine Anfechtbarkeit der daraufhin erfolgten Änderungskündigung.
9 Ob A 20/22i
Schlagwörter: