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VBG: Dienstverhinderung oder Sonderurlaub?

ArbeitsrechtBeitragAufsatzChristoph Radlingmayrecolex 2022/441ecolex 2022, 644 - 647 Heft 8 v. 10.8.2022

Das Vertragsbedienstetengesetz - und ihm folgend zahlreiche Landes- und Gemeindedienstgesetze - eröffnet in § 24 Abs 7 einen Anspruch auf Dienstverhinderung für 30 Kalendertage. Die Gründe dafür entsprechen jenen des § 8 Abs 3 AngG. Unabhängig davon kann der Vertragsbedienstete gem § 29a VBG aus wichtigen persönlichen, familiären oder sonstigen Anlässen um einen bezahlten Sonderurlaub ansuchen. Der Beitrag versucht, eine Abgrenzung zwischen den beiden Tatbeständen zu finden.

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