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Zum Haftungsprivileg für Schiedsrichter

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2022/423ecolex 2022, 619 Heft 8 v. 10.8.2022

1. Nach hA und stRsp kann ein Schiedsrichter wegen seiner schiedsrichterlichen Tätigkeit - außer im Fall der Verweigerung oder Verzögerung - nur nach erfolgreicher Anfechtung des Schiedsspruchs iSd § 611 ZPO schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen werden.

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