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Unzulässigkeit des Sanierungsplans einer Gesellschaft wegen betrügerischer Krida des Alleingesellschafters

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/422ecolex 2022, 618 - 619 Heft 8 v. 10.8.2022

1. § 141 Abs 2 IO statuiert absolute Unzulässigkeitsgründe, deren Vorliegen zwingend zu einer Zurückweisung des Sanierungsplanantrags führen muss. Gem § 141 Abs 2 Z 2 IO ist der Sanierungsplanantrag unzulässig, wenn der Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit wegen betrügerischer Krida rechtskräftig verurteilt worden ist.

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