Durch die Corona-Kurzarbeitsvereinbarung wurde kein individueller Kündigungsschutz des jeweiligen AN begründet. Daran ändert auch nichts, dass im konkreten Fall eine Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung getroffen wurde.
9 Ob A 109/21a
Durch die Corona-Kurzarbeitsvereinbarung wurde kein individueller Kündigungsschutz des jeweiligen AN begründet. Daran ändert auch nichts, dass im konkreten Fall eine Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung getroffen wurde.
9 Ob A 109/21a