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Vorbereitungshandlung ist keine konkurrenzierende Tätigkeit

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2022/271ecolex 2022, 395 Heft 5 v. 9.5.2022

1. Ein Nebengeschäft zu betreiben, ist (noch) nicht geeignet, den Tatbestand des § 82 lit e GewO 1859 zu erfüllen.

2. Bloße Vorbereitungshandlungen verstoßen auch nicht gegen ein arbeitsvertraglich vereinbartes Nebenbeschäftigungsverbot, sodass daraus auch keine Vertrauensunwürdigkeit iSv § 27 Z 1 AngG begründet werden kann.

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