Eine Aktivforderung der Bekl, die einen Vermögensgerichtsstand begründen soll, muss zur Zeit der Klagseinbringung bereits in Erscheinung getreten sein.
4 Ob 196/21h
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Eine Aktivforderung der Bekl, die einen Vermögensgerichtsstand begründen soll, muss zur Zeit der Klagseinbringung bereits in Erscheinung getreten sein.
4 Ob 196/21h
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