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Fehlende Äußerungsmöglichkeit zum Kostenverzeichnis des Schiedsgegners kein Aufhebungsgrund

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2022/254ecolex 2022, 367 - 369 Heft 5 v. 9.5.2022

1. Die behauptete Gehörverletzung, die Kl hätten keine Äußerungsmöglichkeit zu den Vertretungskosten der Bekl gehabt, die das Schiedsgericht seiner Kostenentscheidung zugrunde gelegt habe, lässt sich nicht als Aufhebungsgrund qualifizieren.

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