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Unfallversicherungsvertrag: Feststellungsinteresse des VN wurde bei mangelnder Fälligkeit des Anspruchs bejaht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturVictoria Michlerecolex 2022/250ecolex 2022, 364 - 365 Heft 5 v. 9.5.2022

1. Die Feststellungsklage ist bei gleichem Rechtsschutzeffekt subsidiär zur Leistungsklage. Kann eine Leistungsklage erhoben werden, ist das Feststellungsbegehren idR unzulässig, da dem Kl das rechtliche Interesse (= Feststellungsinteresse) für die Begründetheit des Anspruchs fehlt.

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