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BauKG: Haftungsgrenzen aus dem Gesetzeszweck

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturSarina Illo Ortnerecolex 2022/240ecolex 2022, 358 Heft 5 v. 9.5.2022

1. Durch die Vorschriften des BauKG soll den Gefahren begegnet werden, die auf einer Baustelle aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinander folgenden Tätigkeit von AN verschiedener Unternehmen entstehen. Der Koordinator haftet nur bei Verwirklichung eines Risikos, das sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle ergibt.

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